
Haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen verzichtet? Dann steht Ihnen bares Geld zu! Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen neben den reinen Reparaturkosten auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zusteht.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt in der Werkstatt steht oder nicht mehr fahrbereit ist, verlieren Sie wertvolle Lebensqualität und Mobilität. Die Versicherung des Verursachers muss diesen Verlust entschädigen – vorausgesetzt, Sie lassen den Anspruch professionell dokumentieren.
Versicherungen „vergessen“ gerne, diesen Posten proaktiv auszuzahlen. Als Ihr neutraler Unfallgutachter sorge ich dafür, dass dieser Anspruch in meinem Bericht explizit aufgeführt wird. Eine lückenlose Dokumentation der Reparaturdauer bzw. der Wiederbeschaffungsdauer ist hierbei das A und O für eine erfolgreiche Regulierung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach Gutdünken, sondern nach festen Tabellen. Seit 1966 dient hierfür die Tabelle von Sander/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn, oft auch als „Schwacke-Tabelle für Nutzungsausfall“ bekannt.
Diese Tabelle teilt Fahrzeuge in Entschädigungsgruppen ein. Je nach Fahrzeugtyp erhalten Sie pro Tag zwischen 23 Euro (Kleinstwagen) und bis zu 175 Euro (Luxusklasse).
Um die Summe für Ihr Fahrzeug zu ermitteln, benötigen wir drei Kernvariablen:
Die Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugtyps.
Das Alter Ihres Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.
Die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Wichtige Faustregel zum Fahrzeugalter:
Ab 5 Jahren: Herabstufung um eine Klasse.
Ab 10 Jahren: Herabstufung um zwei Klassen.
(Bei sehr alten Fahrzeugen kann ggf. nur noch der Vorhaltekosten-Satz angesetzt werden).
Stellen wir uns vor, Ihr sieben Jahre alter Audi A4 muss für 10 Tage in die Werkstatt:
Basis: Audi A4 entspricht der Gruppe F.
Alters-Check: Da das Auto über 5 Jahre alt ist, erfolgt eine Herabstufung in Gruppe E.
Tagessatz: In Gruppe E stehen Ihnen 43 Euro pro Tag zu.
Rechnung: $10\text{ Tage} \times 43\text{ Euro} = 430\text{ Euro}$.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist Ihr gutes Recht. Damit die Versicherung den Betrag nicht kürzt, ist ein hieb- und stichfestes Gutachten von Kfz-Gutachter Kuban Ihr bester Schutz.
Hatten Sie einen Unfall? Kontaktieren Sie uns direkt – wir ermitteln Ihren vollen Anspruch!

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