
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist schnell passiert – und plötzlich steht nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch die Frage im Raum:Wer ermittelt den Schaden richtig?
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass die Wahl des Gutachters einen entscheidenden Einfluss darauf hat,wie viel Schadenersatz sie tatsächlich erhalten.
Nach einem Unfall bietet die gegnerische Versicherung häufig an,einen eigenen Sachverständigenzu beauftragen.
Das klingt zunächst bequem – schließlich müssen Sie sich scheinbar um nichts kümmern. Doch genau hier liegt das Risiko.
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitetim Auftrag der Versicherung.
Deren Ziel ist klar:Kosten minimieren.
Das kann dazu führen, dass:
Reparaturkosten geringer angesetzt werden
notwendige Reparaturen infrage gestellt werden
die Wiederbeschaffungsdauer verkürzt wird
der Restwert zu hoch angesetzt wird
Das Ergebnis:Schadenskürzungen von 20 %, 30 % oder mehrsind keine Seltenheit.
Was viele nicht wissen:
Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen freien und unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
✔ Die Kosten übernimmtdie gegnerische Versicherung
✔ Sie tragenkein finanzielles Risiko
✔ Der Gutachter arbeitetausschließlich in Ihrem Interesse
Ein unabhängiger Sachverständiger stellt sicher, dassalle Schäden vollständig, objektiv und nachvollziehbarerfasst werden – ohne Kürzungsdruck.
Fokus auf Kostensenkung
Zweifel an Reparaturumfang
niedrigere Stundenverrechnungssätze
gekürzte Schadenspositionen
Ergebnis:z. B. 30 % Kürzung des Schadens
neutrale und vollständige Schadenaufnahme
Berücksichtigung aller Reparaturpositionen
realistische Wiederbeschaffungswerte
rechtssichere Dokumentation
Ergebnis:volle Erstattung – z. B. 5.000 €
Die Wahl des Gutachters istkeine Formalität, sondern eine der wichtigsten Entscheidungen nach einem Unfall.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter schützt Ihre Rechte, verhindert Kürzungen und sorgt dafür, dass Sieden Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.
Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Versicherung.
Beauftragen Sie immer einen freien Gutachter Ihrer Wahl.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, beraten wir Sie gerne unverbindlich und klären,welche Schritte jetzt wichtig sind.
Merksatz:
30 % Kürzung oder volle Erstattung – die Wahl Ihres Gutachters macht den Unterschied.
Dein unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Unfallgutachten, Wertgutachten und Flottenmanagement.
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